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Der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt hält Ablauf und voraussichtliche Kosten der Behandlung fest. Unsere Ratgeber erläutern wichtige Details zum HKP.
Zahnersatz ist bei Weitem kein Nischenthema mehr und das vollkommen zu Recht. Über die letzten Jahrzehnte hat es eine große Anzahl von Neuerungen und Innovationen in der Zahntechnik gegeben, die einem immer größer werdenden Personenkreis eine Behandlung mit Zahnersatz ermöglicht. Zudem gibt es immer mehr Angebote der Krankenkassen, sich einen Teil der Kosten erstatten zu lassen, doch dafür braucht es ein wichtiges Dokument: den Heil- und Kostenplan.
Wenn Sie einen Heil- und Kostenplan vorliegen haben oder bald in der Situation sein werden, dann haben Sie dazu sicherlich noch ein paar Fragen. Was auf den ersten Blick wie ein hoch kompliziertes Dokument aussieht, lässt sich eigentlich schnell erklären. In unseren Ratgebern finden Sie weitere Informationen rund um den Heil- und Kostenplan.
Ein Heil- und Kostenplan trägt seine Funktion schon im Namen, denn dieser Plan dient dazu, die genauen Schritte einer Zahnbehandlung festzulegen. Im Bereich des Zahnersatzes ist der Heil- und Kostenplan besonders relevant, da er vertraglich festhält, zu welcher Behandlung ein Patient und eine behandelnde Praxis sich geeinigt haben. Der Heil- und Kostenplan hält alle wichtigen Informationen für eine Zahnersatzbehandlung fest und dient weiterhin dazu, diese an die zuständige Krankenkasse zu geben.
Der Heil- und Kostenplan dient im Wesentlichen dazu, die genaue Behandlung – und ihre Kosten – auf geordnete Weise festzuhalten. Der fertiggestellte Plan wird dann der Krankenkasse übermittelt, die diesen genehmigt. Erst wenn die Krankenkasse dem Heil- und Kostenplan zugestimmt hat, kann die Behandlung beginnen, weshalb dieses Dokument bedeutungsvoll ist. Durch diesen Prozess entscheidet die Krankenkasse über die Kostenübernahme bei Implantaten und Co.
Zahnärzte sehen die auch kurz als HKP bekannten Heil- und Kostenpläne jeden Tag, für Patienten können sie aber ziemlich kompliziert aussehen. Wer einen HKP beim Zahnarzt vorgelegt bekommt und genau wissen möchte, was es mit diesem auf sich hat, der kann sich hier informieren. Wir erklären jeden Abschnitt eines Heil- und Kostenplans einzeln.
In Abschnitt 1 des HKP finden Sie das klassische Datenblatt, in dem Sie Ihre persönlichen Informationen und die Versichertendaten finden. Hier findet sich auch ein Feld für die Unterschrift des Patienten, mit der er versichert, dass er oder sie über den Umfang, die Kosten und Alternativen zu der entsprechenden Behandlung aufgeklärt wurde.
Im zweiten Abschnitt des Heil- und Kostenplans geht es um den Befund, im Volksmund meist als Diagnose bekannt. In Abschnitt 2 findet sich auch eine Darstellung eines Zahnes, auf dem die behandelnde Praxis markieren kann, wo genau die Behandlung stattzufinden hat. Zudem wird hier die Regelversorgung vermerkt, unabhängig davon, welche Behandlungen noch im Heil- und Kostenplan festgelegt werden.
Im dritten Abschnitt des HKP geht es um die sogenannten Festzuschüsse, also die Beträge, die von der Krankenkasse zur Behandlung zugezahlt werden. Es gibt feste Prozentsätze, die für die Kostenübernahme berechnet werden. Mit einem sauber geführten Bonusheft fällt der Zuschuss etwas höher aus. Für Patienten in Härtefällen wiederum übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten einer Behandlung, also den gesamten Prozentsatz – allerdings stets nur für die Regelversorgung.
Abschnitt 4 des Heil- und Kostenplans listet die verschiedenen anfallenden Kostenpunkte auf. Hier kann man zum Beispiel einsehen, wie hoch die Laborkosten und die Behandlungskosten jeweils ausfallen. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass die aufgeführten Kosten in den meisten Fällen nur vorläufig sind, da sich diese während der Behandlung immer noch einmal ändern können.
Der fünfte Abschnitt des HKP heißt Rechnungsbeträge und fungiert praktisch als endgültige Kostenaufstellung. Im Gegensatz zu Abschnitt 4 geht es hier nicht um eine vorläufige Kostenplanung und hier werden Kassenbeiträge abgezogen. Unter “Versichertenanteil” ist die tatsächliche Summe der Eigenkosten für Patientin oder Patient zu finden. Abschnitt 5 wird erst nach erfolgter Behandlung ausgefüllt und listet damit die tatsächlich angefallenen Kosten auf.
Neben diesen 5 Feldern finden Sie unten auf dem Heil- und Kostenplan zwei kleinere zusätzliche Felder.
Sollten Krankenkassen nicht einverstanden mit der Einschätzung einer Praxis sein oder zusätzlich Nachfragen haben, haben sie die Möglichkeit, einen Heil- und Kostenplan über ein unabhängiges Gutachten prüfen zu lassen. Sollte ein solches Gutachten durchgeführt werden, finden sich Informationen hierzu und die Unterschrift des zuständigen Gutachters unten auf dem Bogen. In vielen Fällen bleibt dieses Feld aber leer, da Gutachten eher selten veranlasst werden.
Das letzte Feld des Heil- und Kostenplans dreht sich um den Zahnersatz und seine Eingliederung. Hier finden Patienten unter anderem das Herkunftsland und Material ihres Zahnersatzes. Zudem wird hier das genaue Datum der Eingliederung von der behandelnden Zahnärztin per Unterschrift bestätigt.
Wer zum ersten Mal einen Heil- und Kostenplan in den Händen hält, der fühlt sich vielleicht ein wenig überwältigt von diesem komplizierten Dokument. Wer noch Fragen zu einem Heil- und Kostenplan hat, der gerade von einer behandelnden Praxis vorgelegt wurde, findet vielleicht die Antwort unter unseren häufig gestellten Fragen.
Dieser Abschnitt des HKP wird auch “Teil 2” des Heil- und Kostenplans genannt, da er eine gesetzlich vorgeschriebene Anlage zu diesem darstellt. Diese wurde 2005 eingeführt, um Patientinnen und Patienten mehr Klarheit für die Kosten von Zahnbehandlungen zu verschaffen.
Hier werden vor allem noch einmal die geschätzten Kosten einer vorgeschlagenen Behandlung aufgelistet sowie die einer Regelversorgung. So haben Patienten noch einmal die Möglichkeit, die Kosten beider Behandlungsmodelle zu vergleichen, und so eine ausgewogene Entscheidung treffen können.
Die Zeile “ZA-Honorar GOZ” klingt zunächst vielleicht wenig vielsagend, erklärt sich aber im Grunde genommen sehr schnell. Unter diesem Kürzel wird festgehalten, welches Honorar der behandelnde Zahnarzt für eine Behandlung bekommt, das über die Regelversorgung hinausgeht. Hier wird der Aufwand einer bestimmten Behandlung miteinbezogen, der genaue Betrag variiert also, je nachdem, wie komplex und aufwendig sie ist.
Sicherlich fragen Sie sich beim Lesen Ihres Heil- und Kostenplanes, welchen Betrag Sie letztlich selbst für Ihre Behandlung aufbringen müssen. Die genau Summe, die nach einer Behandlung für die behandelte Person fällig ist, errechnet sich aus der Differenz der Kosten und der Übernahme der Krankenkasse. Also als kurze Formel: Kosten – Kostenübernahme der Krankenkasse = Eigenanteil.
Das Kürzel “TP” steht für Therapieplanung. Unter diesem wird der konkrete Ablauf einer Behandlung festgesetzt. In der Praxis bedeutet das also die Terminierung und die Reihenfolge der einzelnen Behandlungsschritte, soweit vorhanden. Im Falle einer Regelbehandlung bleibt dieses Feld allerdings leer.
Einer der sichersten Wege, die Kosten für eine Zahnersatzbehandlung zu verringern, ist durch das sogenannte Bonusheft der Krankenkassen. Wer mindestens alle 6 Monate einen Vorsorgetermin wahrnimmt, der kann sich auf Kosten freuen, die bis zu 15 % weniger im Vergleich zu Patienten ohne Bonusheft betragen. Zudem gibt es natürlich bestimmte Materialien oder Methoden des Zahnersatzes, die weniger kosten als andere.
dolvi ermöglicht es Ihnen zudem, Ihren Heil- und Kostenplan einfach hochzuladen und sich Vergleichsangebote geprüfter Zahnärzte einzuholen. Unsere Kunden können so im Durchschnitt 44 % sparen.
Nachdem ein Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse bewilligt wurde, ist er für 6 Monate gültig. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum der neue Zahnersatz vollständig eingegliedert sein muss. Ist der Zahnersatz bis dahin nicht eingegliedert, muss ein neuer HKP erstellt und von der Krankenkasse bestätigt werden, bevor die Behandlung beginnen kann.
Manche Patientinnen und Patienten wundern sich, wenn sie mehr für ihre Zahnersatzbehandlung zahlen, als ursprünglich im HKP angedeutet. Diese Differenz liegt daran, dass eine Behandlung im Einzelnen manchmal um einiges komplizierter ausfällt als ursprünglich angenommen. Wenn etwa weitere Zähne überbrückt oder Löcher gefüllt werden müssen, damit ein Zahnersatz haften kann, wird sich dies auf den endgültigen Eigenanteil auswirken.
Es gibt allerdings Grenzen. Überschreiten die Kosten die Schätzung im Heil- und Kostenplan deutlich, muss der Zahnarzt Sie darüber informieren und einen neuen Plan erstellen.
In Abschnitt 4 sind die Labor- und Materialkosten vermerkt und aufgelistet. Je nach gewünschter Behandlung können Materialkosten sehr hoch oder extrem niedrig ausfallen. Bei den Laborkosten geht es hingegen um den personellen Aufwand, den Zahnarztpraxen betreiben müssen, um Füllung oder Zahnersatz vorzubereiten bzw. dies von einem externen Labor durchführen zu lassen.
Ein HKP ist ein wichtiges Dokument, in dem sich die behandelten Personen teilweise zur Zahlung von großen Geldsummen bereit erklären. Es ist deswegen absolut notwendig, sich beim Lesen eines Heil- und Kostenplans viel Zeit zu nehmen. Patientinnen und Patienten sollten sich ruhig die Gelegenheit nehmen, einen Heil- und Kostenplan zunächst mit nach Hause zu nehmen oder sich über Ratgeber wie hier auf dieser Seite über die nächsten Schritte zu informieren.
Der HKP könnte ohne Frage ein wenig verständlicher gestaltet werden, da er nicht nur für Zahnärzte, sondern auch für Patientinnen und Patienten von großer Wichtigkeit ist. Zum Glück gibt es aber mittlerweile eine Vielzahl von Ressourcen, auf die man zurückgreifen kann, um sich einen eingereichten Heil- und Kostenplan etwas verständlicher zu machen.
Besonders im Internet und über die eigene Krankenkasse können sich Personen mit Interesse oder Bedarf an einem Zahnersatz ganz genau darüber aufklären, was in einem Heil- und Kostenplan vermerkt ist – und was nicht. Unsere Ratgeber zeigen Ihnen, wie es nach dem Heil- und Kostenplan weitergehen kann oder wie Sie mit dem Heil- und Kostenplan bares Geld bei Ihrer Behandlung sparen können.
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