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Heil- und Kostenplan einreichen: So funktioniert es

Heil- und Kostenplan einreichen: So funktioniert es

  • Koray Gül
  • Mai 13, 2022
  • 8:50 am
Heil- und Kostenplan einreichen Header

Wichtige Abläufe der Behandlung, Angaben zur Regelversorgung sowie anfallende Kosten halten Zahnärzte über den Heil- und Kostenplan des Patienten fest. Über ihn erfahren Versicherungen, wie hoch die Ausgaben ausfallen werden. Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP für Zahnersatz, ist für Versicherungen sowie Patienten demnach von essenzieller Bedeutung. Sie müssen den Heil- und Kostenplan daher auch einreichen, nämlich bei Ihrer Krankenkasse – alles zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Artikel.

Wer reicht den Heil- und Kostenplan ein?

In aller Regel wird der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt direkt bei der Krankenkasse eingereicht – das ist aber nicht immer der Fall. Manchmal wird der Heil- und Kostenplan über den Zahnarzt auch zunächst persönlich an den Patienten ausgehändigt. Insbesondere wenn eine Behandlung schnell gehen soll, kann es vorkommen, dass Zahnärzte diesen Schritt tätigen.

Damit die Krankenkasse von den Einzelheiten des Dokumentes in Kenntnis gesetzt werden kann, wird er in solch einem Fall durch den Patienten selbst eingereicht. Bevor die Behandlung jedoch starten kann, gilt es den Heil- und Kostenplan zunächst bei der Versicherung einzureichen und die Übernahme der Kosten zu beantragen. Einmal beantragt, fragen sich anschließend nicht wenige, wie lange dieser Plan nun gültig ist.

Heil und Kostenplan bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen: Frist für Behandlung beachten

Frühzeitig zu handeln lohnt sich und sorgt dafür, dass Fristen termingemäß eingehalten werden und Kosten abgedeckt sind. Wer den Heil- und Kostenplan zu spät nutzt, hat das Nachsehen, denn das Dokument ist nicht unbegrenzt gültig. Sechs Monate, also ein halbes Jahr, hat der HKP Gültigkeit. Danach muss die Kostenübernahme neu beantragt werden.

Experten raten daher dazu, innerhalb dieser Frist eine notwendige Behandlung durchführen und tatsächlich abschließen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Frist nicht dann startet, wenn der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellt oder wenn Patienten oder der Arzt ihn an die Versicherung weitergeleitet haben. Erst wenn die Krankenkasse den Zahnersatz genehmigt hat, startet die Frist zur Behandlung. Liegt die Zusage noch nicht vor, kann der Zahnarzt auch nicht mit der Behandlung starten.

Anfragen auf Zuschüsse können nach dem Einreichen des Plans bei der Versicherung dafür sorgen, dass diese Gutachter einsetzt, um zu prüfen, ob ein Kostenzuschuss genehmigt werden kann.

Heil und Kostenplan bei Zusatzversicherung einreichen

Nicht wenige Menschen in Deutschland verfügen über eine sogenannte Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann durchaus Vorteile bei der Zahnbehandlung bieten und deckt viele Bereiche ab, die von gesetzlichen Versicherungen nicht oder nur in Ausnahmefällen übernommen werden.

Wird ein Heil- und Kostenplan aufgesetzt, gilt es, die Zusatzversicherungen zu berücksichtigen, denn auch sie benötigen das Dokument mit der Aufstellung aller Kosten. Patienten reichen den HKP dementsprechend auch bei ihrer Zusatzversicherung ein und informieren ihren Zahnarzt, falls dieser die Übermittlung übernimmt.

Benötigen auch Privatversicherte einen Heil- und Kostenplan?

Nicht nur die gesetzlich Versicherten benötigen eine Aufstellung der geplanten Kosten bei einer Zahnbehandlung. Auch für die privaten Krankenversicherungen wird eine solche Aufstellung benötigt. Mitglieder von privaten Versicherungen dürfen sich jedoch meistens über etwas mehr Flexibilität freuen, denn je nach Versicherungsmodell werden mehr Zusatzleistungen übernommen, als dies bei gesetzlichen Kassen der Fall wäre.

Der Ablauf des Einreichens des Heil- und Kostenplans an die private Krankenkasse läuft dabei genauso ab wie bei der gesetzlichen Versicherung.

Wann müssen Patienten einen Heil- und Kostenplan einreichen?

Ein Heil- und Kostenplan muss nicht für jede Zahnbehandlung eingereicht werden. Vor allem aufwendige Behandlungen sind es, die zunächst mit der Versicherung abgeklärt werden müssen, damit diese auch übernommen werden können. Bei Zahnersatz ist der HKP aber immer nötig.

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Muss ich einen neuen Heil- und Kostenplan einreichen, wenn ich mich für die Behandlung bei einem anderen Arzt entscheide?

Die Behandlung durch einen anderen Zahnarzt ist durchaus möglich, selbst wenn bei der Versicherung ein Heil- und Kostenplan des alten Zahnarztes vorliegt.

Allerdings gilt zu beachten, dass Patienten immer einen neuen Heil- und Kostenplan aufstellen lassen und einreichen müssen. Sie können nicht die Frist des alten Plans verwenden, um in dieser einen neuen Arzt zu finden und die Behandlung umzusetzen. Stattdessen müssen sie auch hier auf eine erneute Genehmigung durch die Krankenkasse warten und können erst dann die Behandlung starten.

Mit einem Preisvergleich über dolvi können Sie übrigens von Anbeginn sofort sehen, welche Zahnärzte die besseren Preise anbieten und mit diesem Vergleich Ihre Zahnarztkosten senken. Lassen Sie sich Ihren Heil- und Kostenplan dazu vor dem Weiterleiten an die Krankenversicherung vom Zahnarzt aushändigen.

Wie lange muss ich auf eine Zusage des Kostenplans durch die Krankenkasse warten?

Je nach Krankenkasse und Versicherungsart kann es durchaus einige Wochen dauern, bis eine Genehmigung der Krankenkasse erteilt wurde. Allerdings ist der Gesetzgeber hier auf Ihrer Seite: Innerhalb von drei Wochen muss die Krankenkasse zu einem Ergebnis kommen.

In seltenen Fällen kann es dennoch länger dauern, bis eine Zusage der Versicherung erteilt wird – nämlich dann, wenn die Kasse einen Gutachter hinzuzieht. Mehr als fünf Wochen darf es allerdings nie dauern, sonst hat die Kasse das Nachsehen.

Haben Sie drei Wochen nach Einreichen des Heil- und Kostenplans noch nichts von der Kasse gehört, können Sie ruhig nachfragen, denn Sie möchten sicherlich nicht länger als nötig auf eine wichtige Behandlung warten müssen. Grundsätzlich besteht aber sogar eine Pflicht der Kasse, Sie bei Verzögerungen zu informieren.

Heil- und Kostenplan einreichen Kosten

Ermöglicht der Heil- und Kostenplan eine vollständige Kostenübernahme?

Wer den Heil- und Kostenplan einreicht, möchte natürlich wissen, welche Kosten er sich dadurch sparen kann. Tatsächlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz in der Regel nicht die kompletten Behandlungskosten, sondern lediglich Festzuschüsse, welche sich an der sogenannten Regelversorgung bemessen. Auch was als Regelversorgung gilt, können Sie dem HKP entnehmen.

Wenn Sie Geringverdiener sind und sich die Kosten für eine Zahnersatzbehandlung nicht leisten können, sprechen Sie Ihren Zahnarzt direkt darauf an. Er wird dann die Regelversorgung für Sie vorsehen und auf dem Heil- und Kostenplan die Beantragung eines sogenannten Härtefalles vermerken. Erkennt die Krankenkasse diesen Härtefall an, wird die Behandlung zu 100 Prozent übernommen.

Der Heil- und Kostenplan: So finden Sie mit seiner Hilfe den Zahnarzt mit den besten Preisen

In einem Heil- und Kostenplan werden die zahnärztlichen Maßnahmen sowie alle dafür anfallenden Kosten aufgeführt. dolvi unterstützt Sie dabei, den besten Zahnarzt mit den günstigsten Preisen in Ihrer Umgebung zu finden. Laden Sie einfach Ihren Heil- und Kostenplan vor dem Einreichen online hoch und erhalten kostenlose Angebote, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit dolvi haben Sie den richtigen Spezialisten an Ihrer Seite, wenn es um Zähne geht.

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