Wichtige Abläufe der Behandlung, Angaben zur Regelversorgung sowie anfallende Kosten halten Zahnärzte über den Heil- und Kostenplan des Patienten fest. Über ihn erfahren Versicherungen, wie hoch die Ausgaben ausfallen werden. Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP für Zahnersatz, ist für Versicherungen sowie Patienten demnach von essenzieller Bedeutung. Sie müssen den Heil- und Kostenplan daher auch einreichen, nämlich bei Ihrer Krankenkasse – alles zu diesem Thema erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer reicht den Heil- und Kostenplan ein?
In aller Regel wird der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt direkt bei der Krankenkasse eingereicht – das ist aber nicht immer der Fall. Manchmal wird der Heil- und Kostenplan über den Zahnarzt auch zunächst persönlich an den Patienten ausgehändigt. Insbesondere wenn eine Behandlung schnell gehen soll, kann es vorkommen, dass Zahnärzte diesen Schritt tätigen.
Damit die Krankenkasse von den Einzelheiten des Dokumentes in Kenntnis gesetzt werden kann, wird er in solch einem Fall durch den Patienten selbst eingereicht. Bevor die Behandlung jedoch starten kann, gilt es den Heil- und Kostenplan zunächst bei der Versicherung einzureichen und die Übernahme der Kosten zu beantragen. Einmal beantragt, fragen sich anschließend nicht wenige, wie lange dieser Plan nun gültig ist.
Heil und Kostenplan bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen: Frist für Behandlung beachten
Frühzeitig zu handeln lohnt sich und sorgt dafür, dass Fristen termingemäß eingehalten werden und Kosten abgedeckt sind. Wer den Heil- und Kostenplan zu spät nutzt, hat das Nachsehen, denn das Dokument ist nicht unbegrenzt gültig. Sechs Monate, also ein halbes Jahr, hat der HKP Gültigkeit. Danach muss die Kostenübernahme neu beantragt werden.
Experten raten daher dazu, innerhalb dieser Frist eine notwendige Behandlung durchführen und tatsächlich abschließen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Frist nicht dann startet, wenn der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellt oder wenn Patienten oder der Arzt ihn an die Versicherung weitergeleitet haben. Erst wenn die Krankenkasse den Zahnersatz genehmigt hat, startet die Frist zur Behandlung. Liegt die Zusage noch nicht vor, kann der Zahnarzt auch nicht mit der Behandlung starten.
Anfragen auf Zuschüsse können nach dem Einreichen des Plans bei der Versicherung dafür sorgen, dass diese Gutachter einsetzt, um zu prüfen, ob ein Kostenzuschuss genehmigt werden kann.
Heil und Kostenplan bei Zusatzversicherung einreichen
Nicht wenige Menschen in Deutschland verfügen über eine sogenannte Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann durchaus Vorteile bei der Zahnbehandlung bieten und deckt viele Bereiche ab, die von gesetzlichen Versicherungen nicht oder nur in Ausnahmefällen übernommen werden.
Wird ein Heil- und Kostenplan aufgesetzt, gilt es, die Zusatzversicherungen zu berücksichtigen, denn auch sie benötigen das Dokument mit der Aufstellung aller Kosten. Patienten reichen den HKP dementsprechend auch bei ihrer Zusatzversicherung ein und informieren ihren Zahnarzt, falls dieser die Übermittlung übernimmt.
Benötigen auch Privatversicherte einen Heil- und Kostenplan?
Nicht nur die gesetzlich Versicherten benötigen eine Aufstellung der geplanten Kosten bei einer Zahnbehandlung. Auch für die privaten Krankenversicherungen wird eine solche Aufstellung benötigt. Mitglieder von privaten Versicherungen dürfen sich jedoch meistens über etwas mehr Flexibilität freuen, denn je nach Versicherungsmodell werden mehr Zusatzleistungen übernommen, als dies bei gesetzlichen Kassen der Fall wäre.
Der Ablauf des Einreichens des Heil- und Kostenplans an die private Krankenkasse läuft dabei genauso ab wie bei der gesetzlichen Versicherung.
Wann müssen Patienten einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Ein Heil- und Kostenplan muss nicht für jede Zahnbehandlung eingereicht werden. Vor allem aufwendige Behandlungen sind es, die zunächst mit der Versicherung abgeklärt werden müssen, damit diese auch übernommen werden können. Bei Zahnersatz ist der HKP aber immer nötig.