Wenn Sie einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erhalten, kann dieser verwirrend sein. Wie muss der Plan gelesen werden, welche Kosten kommen auf mich zu, was zahlt die Krankenkasse und am wichtigsten: Lassen sich vielleicht noch Kosten einsparen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen, die Sie beschäftigen könnten, wenn Sie gerade einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erhalten haben!
Was ist der Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt genau?
Der Heil- und Kostenplan ist eine Aufstellung über nötige Behandlungsmaßnahmen und die dafür veranschlagten Kosten im Falle einer Zahnbehandlung. Der Heil- und Kostenplan dient als Fahrplan für Ihre Behandlung, aber auch als Information für Sie.
Zudem muss der Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, um Ihnen zustehende Zuschüsse zu den Kosten auch tatsächlich zu erhalten. Es handelt sich also um mehr als einen einfachen Kostenvoranschlag.
Wie lange benötigt der Zahnarzt für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Ihr Zahnarzt kann die Kosten zunächst nur abschätzen, muss hier aber sorgfältig arbeiten. Denn wenn die Kosten im Nachhinein deutlich höher ausfallen, muss der Heil- und Kostenplan von Ihrer Krankenkasse erneut bewilligt werden.
Grundsätzlich wird Ihr Zahnarzt versuchen, den Heil- und Kostenplan so zügig wie möglich zu erstellen. Auch Ihr Arzt möchte, dass Ihre Behandlung schnellstmöglich erfolgen kann. Bei einer komplexeren geplanten Behandlung kann es aber einige Tage dauern – fragen Sie Ihren Zahnarzt am besten einfach, wenn die Dauer der Bearbeitung Sie beschäftigt.
Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt: Was steht drin?
Der Heil- und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt erstellt, enthält verschiedene Informationen. Sie finden darin Angaben zu:
- Ihrem Befund, also warum überhaupt eine Behandlung nötig ist,
- der Regelversorgung, die von der Krankenkasse für den entsprechenden Befund vorgesehen ist,
- der tatsächlich geplanten Versorgung, sofern diese von der Regelversorgung abweicht,
- einen Überblick über die zu erwartenden Behandlungskosten sowie die von Ihnen in etwa privat zu zahlenden Kosten.
Zudem enthält der Heil- und Kostenplan einen Abschnitt, den Ihr Zahnarzt freilässt. Hier trägt Ihre Krankenkasse später ein, welche Zuschüsse Sie erhalten.
Leider ist der Heil- und Kostenplan für Sie als Patient nicht unbedingt ohne Erklärung verständlich. Denn Ihr Zahnarzt nutzt beim Ausfüllen Abkürzungen und standardisierte Befundnummern. Wenn Sie Teile des Heil- und Kostenplans nicht verstehen, sollten Sie Ihren Zahnarzt um eine Erklärung für Nummern oder Abkürzungen bitten, die Sie nicht kennen. Falls Ihnen die Erklärung des Zahnarztes nicht genügt, können Sie Ihren Heil- und Kostenplan bei dolvi einreichen, um Vergleichsangebote zu erhalten.
Heil- und Kostenplan verstehen: Wie wird der Plan gelesen?
Der Heil- und Kostenplan setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Teil 1 besteht aus mehreren Abschnitten:
- Abschnitt I: Hier finden Sie Ihren Befund (B), die dafür gültige Regelversorgung (R) sowie eine davon eventuell abweichend geplante Behandlung (TP).
- Abschnitt II: Hier listet Ihr Zahnarzt alle relevanten Befundnummern für Ihre Krankenkasse auf.
- Abschnitt III: Enthält die zu erwartenden Behandlungskosten, zusammengesetzt aus dem Zahnarzthonorar, den Laborkosten sowie Kosten für Material.
- Abschnitt IV: Hier trägt die Krankenkasse ein, welche Zuschüsse und Boni Sie erhalten.
- Abschnitt V: Dieser bleibt zunächst frei. Der Zahnarzt trägt dort später die tatsächlichen Kosten der Behandlung ein.
Interessant wird es für Sie als Patient vor allem im 2. Teil des Plans: Hier werden alle privat von Ihnen zu zahlenden Leistungen aufgelistet.

Ist der Kostenvoranschlag des Zahnarztes bindend?
Die Kostenplanung des Zahnarztes gilt als unverbindlich. Er muss Sie allerdings darüber aufklären, wenn sich während der Behandlung zeigt, dass die Kosten um mehr als 15 Prozent vom Kostenvoranschlag abweichen. Bei sehr großen Differenzen muss der Zahnarzt einen neuen Heil- und Kostenplan erstellen, welcher dann von der Krankenkasse wieder genehmigt werden muss.
Wie reiche ich den Heil- und Kostenplan bei meiner Krankenkasse ein?
Üblich ist es, dass der Zahnarzt den Plan selbst bei Ihrer Krankenkasse einreicht. In sehr dringenden Fällen oder wenn Sie eine volle Kostenübernahme als Härtefall beantragen möchten, kann es aber sein, dass der Zahnarzt Sie bittet, den Plan selbst bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Woher weiß ich, was meine Krankenkasse bezahlt?
Das wissen Sie erst, nachdem die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt hat. Hat Ihr Zahnarzt den Plan für Sie eingereicht, erhalten Sie ihn nach Genehmigung durch die Krankenkasse von dieser ausgehändigt. Dann können Sie überprüfen, welche Kosten die Krankenkasse trägt und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.
Allgemein zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz aber nur Festzuschüsse. Diese bemessen sich anhand der Regelversorgung. Auch diese wird von der Krankenkasse im Normalfall nicht komplett getragen.
Was gilt es zu beachten, wenn ich als Härtefall anerkannt werden möchte?
Liegt bei Ihnen Bedürftigkeit vor, beispielsweise weil Sie Sozialleistungen empfangen oder über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Antrag als Härtefall bei der Krankenkasse stellen. Diese übernimmt bei positivem Bescheid dann bis zu 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Sollten Sie dies wünschen, sprechen Sie von Anfang an mit Ihrem Zahnarzt darüber. Er wird dann ausschließlich die Regelversorgung für Sie beantragen und einen entsprechenden Vermerk auf dem Heil- und Kostenplan machen. Zusammen mit dem Kostenplan müssen Sie der Krankenkasse dann einen Nachweis Ihrer Bedürftigkeit einreichen.
Wie wird mein Zuschuss für ein lückenloses Bonusheft angerechnet?
Wenn Sie ein Bonusheft führen, können Sie dafür 20 oder sogar 30 Prozent mehr Zuschuss für Ihren Zahnersatz erhalten. Die Krankenkasse prüft bei Genehmigung selbstständig, ob Sie Anspruch auf Auszahlung für Ihr Bonusheft haben. Den entsprechenden Vermerk finden Sie dann in Teil 1 Abschnitt IV des genehmigten Heil- und Kostenplans.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Krankenkasse benötigt etwas Zeit, um den Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt zu genehmigen. Auch, wenn das Warten unangenehm für Sie sein mag, sollten Sie die Genehmigung vor Behandlungsbeginn unbedingt abwarten. Denn sonst kann es sein, dass die Krankenkasse Ihnen auch bei notwendigen Behandlungen den Zuschuss verweigert.
Mindestens eine Woche Zeit sollten Sie einplanen. Bis zu vier Wochen darf die Krankenkasse für die Genehmigung brauchen.
In komplizierten Fällen ist es möglich, dass die Krankenkasse einen Gutachter einschaltet, der den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes genauer unter die Lupe nimmt. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf sechs Wochen. Sollte dies passieren, wird Ihre Krankenkasse Sie aber darüber informieren.
Kann ich den Heil- und Kostenplan verändern oder verlängern lassen?
Ist der Heil- und Kostenplan genehmigt worden, ist er 6 Monate lang gültig. Das bedeutet: Die Behandlung muss in den kommenden 6 Monaten abgeschlossen werden.
Kommt es zu Verzögerungen, können Sie beantragen, die Bewilligung Ihrer Krankenkasse verlängern zu lassen.
Manchmal ist es nötig, den Heil- und Kostenplan zu verändern, zum Beispiel, weil sich die Zahngesundheit vor Abschluss der Behandlung deutlich verschlechtert. In diesem Fall muss ein neuer Heil- und Kostenplan eingereicht und genehmigt werden.
Wieso unterscheiden sich die Kosten laut Heil- und Kostenplan von Zahnarzt zu Zahnarzt?
Versuchen Sie zu verstehen, weshalb die von Ihrem Zahnarzt angesetzten Behandlungskosten deutlich über dem Zuschuss der Krankenkasse liegen?
Wenn Sie Zweifel haben, können Sie versuchen, Ihren Zahnarzt um eine Erklärung der Kosten zu bitten. Häufig liegen für Preisunterschiede aber keine besonderen Gründe vor. Gerade bei den privat abgerechneten Leistungen hat der Zahnarzt dank des Hebesatzes einen großen Gestaltungsspielraum.
Konkret bedeutet das: Ein anderer Zahnarzt macht Ihnen für die exakt identische Behandlung unter Umständen ein deutlich günstigeres Angebot. Vergleichen lohnt sich also!
Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt vergleichen und Geld sparen – mit dolvi
Sie haben das Recht, sich jederzeit eine Zweitmeinung einzuholen – das gilt auch und besonders beim Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes! Mit dolvi vergleichen Sie ganz einfach online die Kosten für Ihre Zahnbehandlung – und sparen dabei durchschnittlich 44 Prozent im Vergleich zum ursprünglichen Angebot Ihres Zahnarztes.
Laden Sie noch heute den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes bei dolvi hoch und erhalten Sie innerhalb weniger Tage Vergleichsangebote von Zahnärzten aus Ihrer Nähe. Mit dolvi geht das innerhalb weniger Klicks. Und natürlich: Zu jeder Zeit kostenlos!