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Was die Krankenkasse bei Zahnersatz übernimmt, kann manchmal unübersichtlich ein. Unsere Ratgeber erläutern wichtige Zusammenhänge.
Wer sich mit dem Thema Zahnersatz auseinandersetzt, für den werden Fragen rund um das Thema Kosten auch eine große Rolle spielen. Denn je nachdem, wie viel Zahnersatz notwendig ist und welche Behandlung gewählt wurde, können erhebliche Kosten auf Patientinnen und Patienten zukommen. Für Personen auf der Suche nach Zahnersatz gibt es aber auch erhebliche Hilfestellungen durch die Krankenkassen, die manche Kosten bei Zahnersatz sogar komplett übernehmen.
In unseren Ratgebern erfahren Sie alles Wissenswerte zu Themen rund um Zahnersatz, Krankenkasse und Kostenübernahme.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, einen Teil der Kosten für Zahnersatz zu übernehmen. Für Zahnersatz zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss, dessen Höhe aus Durchschnittswerten errechnet wird. Der Anteil, den die behandelte Person selber zahlt, unterscheidet sich je nach gewählter Behandlung und eventuell vorhandenem Bonusheft.
Wer sich mit dem Thema Zahnersatz befasst, für den wird die Formulierung “Regelversorgung” immer wieder auftauchen, doch was bedeutet das überhaupt? Im Grunde geht es bei diesem Wort um das, was als Standard der Versorgung festgelegt wurde. Auf diese haben alle Versicherten einen Anspruch, da es sich um angemessenen, langlebigen und dabei günstigen Zahnersatz handelt. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten bei Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus.
Allgemein gilt meistens: Ist der Zahn grundsätzlich noch zu retten, stellt die Krone die Regelversorgung dar. Gehen ein bis zwei Zähne ganz verloren, kann eine Brücke in Anspruch genommen werden. Größere Lücken müssen mit einer einfachen Teilprothese überbrückt werden, für komplett zahnlose Kiefer sieht die Krankenkasse eine herausnehmbare Totalprothese als Regelversorgung vor. Davon kann es im Einzelfall aber Abweichungen geben.
Da die Aufteilung der jeweiligen Kosten ein wenig kompliziert ausfallen kann, haben wir hier ein paar Beispiele für übliche Zahnersatz-Behandlungen zusammengetragen, um das Thema Kassenanteil ein wenig erklärbarer zu machen.
Eine Krone ersetzt einen einzelnen Zahn. Sie gehört zu den häufigsten Behandlungen, die von Zahnarztpraxen durchgeführt werden. Für Kronen wird ein fester Preis festgesetzt, welcher 340 € beträgt. Diese 340 € decken eine metallische Vollkrone für einen Seitenzahn, sollte es sich um einen Zahn im Frontzahnbereich handeln, kommen zusätzlich bis zu 116 € für die natürliche Verblendung hinzu.
Der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz beträgt 60 %, für Patienten mit 5 Jahren Bonusheft sind es 70 %, und für Patienten mit 10 Jahren Bonusheft sind es sogar bis zu 75 %. Ein Patient ohne Bonusheft würde also für die oben beschriebene Krone nach Regelversorgung einen Festzuschuss von 204 € bekommen. Wer über 10 Jahre das Bonusheft geführt hat, der bekommt sogar satte 255 € dazu. Der Rest von maximal 136 € von stellt dann den Eigenanteil dar.
Brücken sind etwas aufwendiger als Kronen, gelten aber ebenso als relativ häufige Behandlung. Mit einer Brücke wird gleich ein ganzer Zahn ersetzt, weshalb diese Methode ein wenig kostspieliger ist. Für das Jahr 2022 wurden für eine Brücke im Seitenzahnbereich 785 € Kosten angesetzt.
Genau wie bei Kronen und anderen Behandlungen gilt auch für Brücken der Prozentsatz von 60 %, 70 % oder 75 % Festzuschlag. Für einen Festzuschlag ohne Bonus zahlt die Krankenkasse also für eine Brücke 471 €, bei 60 % sind es 549,50 €, und bei den “vollen” 75 % zahlt die Krankenkasse 588,75 €. Der Eigenanteil in diesem Rechenbeispiel betrüge also 196 € bis 314 €.
Die Themenfelder Zahnersatz, Regelversorgung und Zuschüsse können leicht ein wenig unübersichtlich werden, da es sich hier um das Zusammenspiel von medizinischen sowie juristischen Begriffen handelt, die nicht immer für alle leicht zu verstehen sind. Um Patienten und ihren Angehörigen die Suche nach Antworten ein wenig zu erleichtern, haben wir hier eine Reihe der häufig gestellten Fragen – und Antworten – zum Thema Zahnersatz und Co. zusammengestellt.
Gleichartige Versorgung ist eine Formulierung, die dann auftaucht, wenn die Regelversorgung durch eine weitere Leistung ergänzt wird. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist, wenn eine Brücke im Seitenzahnbereich verblendet wird. Da die Metallbrücke selbst zur Regelversorgung gehört, wird diese gewissermaßen nur durch die Verblendung ergänzt, und nur dieser Teil der Behandlung wird separat für den Patienten oder die Patientin abgerechnet.
Eine andersartige Versorgung beschreibt eine Behandlung, die zwar zulässig ist, aber nicht der Methode der Regelversorgung entspricht. Wenn etwa eine Lücke, die normalerweise mit einer Brücke bedeckt werden würde, anstelle dessen mit einem Implantat versorgt wird, dann spricht man unter anderem von einer andersartigen Behandlung. Hierfür erhalten Sie trotz deutlicher höherer Behandlungskosten denselben Zuschuss wie für die vorgesehene Regelversorgung.
Seit Oktober 2020 zahlt die Krankenkasse einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz. Seit diesem Datum erhöhen sich die Regelleistungen nämlich um bis zu 15 %. Bei einer kostspieligen Maßnahme wie Zahnersatz kann dies einen bedeutsamen Unterschied machen.
Ein sogenannter Härtefall liegt vor, wenn die eigene finanzielle Situation es unzumutbar macht, den Eigenanteil zu zahlen. Dann wird nicht nur der normale Festzuschlag durch die Kasse übernommen, sondern auch der Anteil, der normalerweise durch den Patienten oder die Patientin selbst gedeckt wird. Diese komplette Übernahme der Kosten gilt aber nur für die Regelversorgung in ihrer einfachsten Variante.
Die sogenannte Härtefallregelung bezieht sich auf das Einkommen der Person, die behandelt wird, und wird von Fall zu Fall berechnet. Für alleinstehende Personen gibt es ein Monatseinkommen, dass nicht überschritten werden darf, für jeden Angehörigen wird erneut eine kleinere Summe zugerechnet, um als Härtefall zu gelten. Im Jahr 2020 durften die Bruttoeinnahmen für eine alleinstehende Person den Betrag von 1.315 € nicht übersteigen, um noch unter die Härtefallregelung zu fallen.
Das sogenannte Bonusheft kann von allen Patienten und Patientinnen der öffentlichen Krankenkassen beansprucht werden und hält die Vorsorgetermine fest, die diese besucht haben. Wer das Bonusheft über 5 Jahre lückenlos führt, kann sich über einen Rabatt von 10 % beim Zahnersatz freuen, denn so viel mehr deckt dann die Krankenkasse bei einer notwendigen Behandlung. Wer es schafft, 10 Jahre lückenlose Vorsorge unter Beweis zu stellen, bekommt sogar 15 % erlassen.
Wer einen Vorsorgetermin verpasst hat und einen triftigen Grund für dieses Versäumnis hat, der kann sich auf ein wenig Kulanz freuen. Wer nachweisen kann, dass zum Beispiel wegen einer Krankheit ein Termin nicht wahrgenommen werden konnte, der kann sich dies attestieren lassen und seinen oder ihren Bonus behalten. Allerdings funktioniert dies nur begrenzt, weshalb es immer ratsamer ist, sich gleich einen neuen Termin geben zu lassen und keine Termine zu verpassen.
Der sogenannte Festzuschuss wurde gesetzlich festgelegt. Er steht daher allen gesetzlich Versicherten gleichermaßen zu.
Manche Patientinnen und Patienten kommen in die Situation, dass ihre Rechnung am Ende höher ausfällt als der Anteil, den sie eigentlich für die Regelversorgung zahlen sollten. Zu dieser Diskrepanz kann es kommen, wenn sich Personen zum Beispiel dafür entscheiden, einen Seitenzahn farblich anpassen zu lassen. Die Krankenkassen zahlen in der Regelversorgung nur für eine farbliche Anpassung bei den vorderen Zähnen – seitliche Zähne, die zum Beispiel beim Sprechen nicht sichtbar sind, müssen nach der Regelversorgung also nicht gezahlt werden.
Wer sich nicht vollkommen sicher ist, ob der vorgelegte Behandlungsplan einer Zahnarztpraxis richtig ist, der hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Patienten der Kassen immer mit ihrer Krankenkasse sprechen, bevor sie einen Behandlungsplan in der Praxis freigeben. Zum anderen gibt es für Patienten mit etwas Lust an Recherche auch alle Informationen zu Regelversorgung und den dafür vorgesehen Beträgen im Internet zu finden. Zudem haben Sie jederzeit Anrecht auf eine zweite Meinung von einem anderen Zahnarzt.
Die Regelversorgungen für Behandlungen im Zahnbereich sowie für den Zahnersatz wurden in enger Zusammenarbeit zwischen Medizinern und den Krankenkassen erarbeitet. Sie gelten als beste und gleichzeitig wirtschaftlichste Behandlung. Man muss sich also keine Sorgen machen, durch diese schlecht versorgt zu werden.
Die Regelungen der Krankenkassen zur Kostenübernahme bei Zahnersatz können unübersichtlich sein. Unsere Ratgeber helfen Ihnen, die Zusammenhänge zu verstehen. Wenn Sie danach Kosten sparen und Ihren Eigenanteil verringern möchten, nutzen Sie den Service von dolvi!
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