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Heil- und Kostenplan bei Zahnimplantaten - so funktioniert der Kostenvoranschlag

Der Heil- und Kostenplan ist für gesetzlich versicherte Patienten sehr wichtig, wenn es um die Kosten für ein Zahnimplantat oder einen anderen Zahnersatz geht. Schließlich sind Zahnimplantate kostenintensiv, sodass meist ein Eigenanteil zurückbleibt. Krankenkassen zahlen lediglich einen Festzuschuss, der auf Basis der Angaben im Heil- und Kostenplan ermittelt wird. Wir haben für Sie aufgeschlüsselt, wie der Heil- und Kostenplan aufgebaut ist und welche Angaben sich darin finden…

GLIEDERUNG

Was ist der Heil- und Kostenplan?

Der Heil- und Kostenplan ist ein Dokument, in dem Ihr Zahnarzt den Befund Ihres Gebisses und Details zur geplanten Behandlung festhält. Den Heil- und Kostenplan bekommt jeder gesetzlich versicherte Patient, der Zahnersatz benötigt und dafür einen Zuschuss von der Krankenkasse beantragen möchte. Anhand der Angaben legt die Krankenkasse nämlich den Festzuschuss fest. Aus den Kosten, die Ihr Zahnarzt kalkuliert hat, und dem Festzuschuss ergibt sich Ihr Eigenanteil an der Behandlung mit einem Zahnimplantat. 

Der Heil- und Kostenplan gliedert sich in zwei Teile, von denen der zweite nur in besonderen Fällen ausgefüllt wird. Im ersten Teil sind die meisten Abschnitte vom Zahnarzt auszufüllen, andere jedoch von der Krankenkasse.

Teil 1 des Heil- und Kostenplans

Der erste Teil des Heil- und Kostenplans dient dazu, einen Überblick über den Zustand des Gebisses, die geplante Behandlung und die Kosten dafür zu schaffen. 

Welche Teile enthält der Heil- und Kostenplan?

Abschnitt I

Daten und Unterschrift des Patienten

Abschnitt II

Befund und Behandlungsplan

Abschnitt III

Befunde für Festzuschüsse

Abschnitt IV

Kostenaufstellung für die Behandlung

Abschnitt V

Durch Behandlung entstandene Kosten

Abschnitt VI

Gutachten

Abschnitt VII

Herstellungsort und Einsatzdatum des Zahnersatzes

Abschnitt I - Daten und Unterschrift des Patienten

Im ersten Abschnitt des ersten Teils finden sich Ihre persönlichen Daten wieder, wie sie auch auf der Versichertenkarte angegeben sind, sprich: Krankenkasse, Name, Vorname, Geburtsdatum und Versicherten-Nummer. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie wirklich bei der angegebenen Krankenkasse versichert sind und über die Kosten, die Art der Versorgung und den Herstellungsort des Zahnersatzes aufgeklärt wurden.

Abschnitt II - Befund und Behandlungsplan

Der Abschnitt II hält den Befund und Behandlungsplan fest. In Tabellenform kann der Zustand Ihres Gebisses vollständig dargestellt werden. Zeile B steht dabei für „Befund”, Zeile R für „Regelversorgung” und TP für „Therapieplanung”. Regelversorgung bedeutet, dass die Behandlung der gängigen Versorgung für gesetzlich Versicherte entspricht. In den Zeilen trägt der Zahnarzt die entsprechenden Angaben zu dem jeweiligen Zahn ein und macht gegebenenfalls Angaben zur Art der Leistung. Außerdem teilt der Zahnarzt hier mit, ob es sich bei dem Problem an Ihrem Gebiss um einen Unfall oder Unfallfolgen, ein Versorgungsleiden, eine vorübergehende Versorgung, eine Immediatversorgung oder einen (mittlerweile) unbrauchbaren Zahnersatz handelt.

Abschnitt IV - Kostenaufstellung für die Behandlung

Nun geht es an die wichtigste Frage: was kostet die Behandlung? Auf einen Blick sind in diesem Abschnitt die Labor- und Materialkosten sowie das zahnärztliche Honorar gemäß BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) und GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ersichtlich. Den Preis für das Zahnimplantat oder anderen Zahnersatz bestätigt der Zahnarzt mit seiner Unterschrift. Dabei handelt es sich aber noch nicht um die finalen Kosten. Sollten bei der Behandlung Probleme auftauchen und sich dadurch die Kosten erhöhen, werden diese im Anschluss auch abgerechnet.

Abschnitt V - Durch Behandlung entstandene Kosten

Im fünften Abschnitt des ersten Teils Ihres Heil- und Kostenplans finden sich nach der Behandlung die entstandenen Kosten für das Zahnimplantat oder den Zahnersatz. Die Kosten werden danach getrennt aufgeführt, ob sie zur Regelversorgung oder zu zusätzlichen Leistungen zählen. Im unteren Teil der Tabelle wird der Festzuschuss der Kasse direkt mit verrechnet.

Abschnitt VI - Gutachten

Nicht in jedem Fall ist ein Gutachten notwendig. Sollte Ihre Krankenkasse jedoch den Heil- und Kostenplan überprüfen lassen, ist in Abschnitt VI Platz für die Befürwortung oder Ablehnung des Heil- und Kostenplans durch den Gutachter.

Abschnitt VII - Herstellungsort und Einsetzdatum des Zahnersatzes

Im letzten Abschnitt dieses Teils Ihres Heil- und Kostenplans wird festgehalten, wo der Zahnersatz gefertigt wurde und wann das Einsetzen bzw. die Implantation des Zahnersatzes erfolgt ist. Auch diese Angabe ist wichtig für die Berechnungen der Festzuschüsse durch die Krankenversicherung.

Teil 2 des Heil- und Kostenplans

Sollte die Regelversorgung nicht ausreichen oder der Patient eine Behandlung wünschen, die von der Regelversorgung abweicht, wird der zweite Teil des Heil- und Kostenplans ausgefüllt. Der Begriff für eine solche Behandlung ist „gleich- oder andersartiger Zahnersatz”. Diese Leistungen werden über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet und die Kosten werden hier aufgeführt, sodass Sie die Regelversorgung und den alternativen Wunsch vergleichen können.

Wie reiche ich den Heil- und Kostenplan bei der Krankenversicherung ein?

In der Regel erstellt Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan und reicht ihn auch bei der Krankenversicherung ein. In manchen Fällen erhalten Sie den Heil- und Kostenplan aber auch in Druckversion und werden gebeten, ihn bei der Krankenversicherung einzureichen. Manche Krankenkassen stellen dafür einen Service per App bereit, bei anderen erfolgt die Einreichung postalisch. Sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse unsicher sein, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder konsultieren Sie die FAQs des Unternehmens.

Wie lange gilt die Rückmeldung der Krankenversicherung?

Die Behandlung, die im Heil- und Kostenplan kalkuliert wurde, muss innerhalb eines halben Jahres erfolgen. Wenn sich doch noch gravierende Änderungen ergeben sollten oder die Behandlung aufgeschoben wird, muss ein neuer Heil- und Kostenplan erstellt und bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Schließlich können sich in sechs Monaten nicht nur die Bestimmungen und Konditionen der Krankenkasse ändern, sondern auch der Zustand Ihres Gebisses, weshalb der Antrag dann erneut erfolgen muss.

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