Wenn Sie fehlende Zähne mit Zahnimplantaten ersetzen lassen möchten, sind mehrere Behandlungsschritte nötig. Einer davon ist die Freilegung des Implantats. Viele Patienten wissen aber vorab gar nicht, was dabei genau auf sie zukommt.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Implantatfreilegung und zeigen, wie Sie bei jedem Schritt Ihrer Implantatbehandlung bares Geld sparen können.
Was versteht man unter der Freilegung eines Implantats?
Nach dem Setzen eines Implantats muss dieses erst fest in den Knochen einheilen. Das bedeutet: Die Schraube des Implantats wächst quasi in den Kieferknochen ein. Der Körper umhüllt das Implantat dabei dicht mit Schleimhaut.
Auch die Oberseite des Implantats ist nach dem Einheilen von Schleimhaut bedeckt und damit nicht mehr zu sehen. Um den dauerhaften Zahnersatz anbringen zu können, muss die Oberseite des Implantats daher wieder freigelegt werden. Das ist allerdings nur bei einem zweiphasigen Implantat nötig.

Wie läuft der Eingriff zur Freilegung des Implantats ab?
Die Freilegung eines Implantats ist ein kleiner, chirurgischer Eingriff. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten, wie der Eingriff umgesetzt wird. Bei beiden Varianten erhalten Sie vor Beginn eine örtliche Betäubung gegen Schmerzen.
Klassisch wird das Zahnfleisch über dem Implantat mit einem Skalpell geöffnet, bis dieses komplett freiliegt. Danach wird ein sogenannter Gingivaformer eingesetzt und das Zahnfleisch wieder vernäht.
Alternativ kann auch ein Laser genutzt werden. Mit diesem wird das Zahnfleisch blutungsfrei abgetragen und dann wieder ein Gingivaformer eingesetzt. Bei der Laserbehandlung ist kein Vernähen erforderlich.
Mit welcher Dauer sollte ich für den Eingriff rechnen?
Die Dauer variiert etwas. Selten kann es passieren, dass auch Knochen über dem Implantat gewachsen ist, dann müssen Sie auf jeden Fall damit rechnen, dass es etwas länger dauert.
Die Freilegung des Implantats mit dem Skalpell dauert bis zu 20 Minuten. Mit dem Laser geht es in bis zu 10 Minuten.
Wann ist mein Implantat bereit für die Freilegung?
Ihr Zahnarzt wird vor der Freilegung das Implantat genau überprüfen. Dazu führt er verschiedene Tests durch. So wird sichergestellt, dass das Implantat nicht zu früh freigelegt wird.
Im Durchschnitt vergehen zwischen Setzen des Implantats und dessen Freilegung im Unterkiefer 3 und im Oberkiefer 6 Monate.

Was Sie nach der Freilegung des Implantats erwartet
Der Begriff “zweiphasiges Implantat” könnte den Eindruck erwecken, es seien lediglich zwei Zahnarztbesuche bis zur endgültigen Versorgung nötig. Das allerdings ist nicht der Fall.
Ist das Implantat freigelegt, kann nicht sofort die endgültige Implantatkrone aufgesetzt werden. Stattdessen wird ein sogenannter Gingivaformer in das Implantat eingedreht, welchen Sie dann eine Weile tragen müssen.
Etwa eine Woche nach einer klassischen Implantatfreilegung werden die Fäden gezogen, mit denen der Zahnarzt das Zahnfleisch vernäht hat.
Der Gingivaformer
Die meisten Patienten können sich nichts unter einem Gingivaformer vorstellen. Von außen gesehen handelt es sich dabei einfach um eine Art Metallstück, welches auf das freigelegte Implantat aufgeschraubt wird. Das sieht nicht immer ästhetisch ansprechend aus, weshalb viele Patienten sich fragen, ob es den Gingivaformer wirklich braucht.
Dieser ist in der Tat sehr wichtig. Er formt das Zahnfleisch, damit eine Art Erhebung oder Ring entsteht, wie Sie ihn auch um Ihre natürlichen Zähne haben. Dieser Zahnfleischring wird Ihre Implantatkrone später umgeben und für ein optisch und funktional überzeugendes Ergebnis sorgen.
Wie lang ist die Dauer zwischen Freilegung des Implantats und endgültiger Versorgung?
Nachdem das Implantat freigelegt ist, sollte der Gingivaformer solange getragen werden, bis das Zahnfleisch einen festen Rand darum gebildet hat. Je nach persönlicher Wundheilung dauert das zwischen 2 und 4 Wochen. Dann kann die endgültige Implantatkrone gefertigt werden.
Das richtige Verhalten: Auch nach der Implantatfreilegung wichtig
Um unnötige Schmerzen oder Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie auch nach der Implantatfreilegung einige Verhaltensregeln beachten. Ihr Zahnarzt wird Sie darüber auch sicher noch einmal aufklären.
Im Allgemeinen gelten für die Zeit danach in etwa dieselben Regeln wie nach dem Setzen eines Implantats:
- Verzichten Sie in den ersten 2 bis 3 Tagen auf Sport.
- Kauen Sie beim Essen nicht direkt auf der Implantatstelle.
- Versuchen Sie, möglichst gar nicht zu rauchen.
- Halten Sie sich an die Anweisungen Ihres Zahnarztes zur Mundhygiene.
In den ersten Tagen nach der Freilegung sollte das Implantat gar nicht mit der Zahnbürste in Berührung kommen. Wenn Sie sich um Ihre Zahngesundheit sorgen, verzichten Sie in dieser Zeit darauf, Zucker oder Weißmehlprodukte zu essen. Danach können Sie die Stelle mit einer weichen Zahnbürste sanft säubern.
Risiken im Zusammenhang mit der Freilegung eines Implantats
Wie jeder chirurgische Eingriff ist auch eine Implantatfreilegung nicht komplett risikofrei. Allerdings handelt es sich um einen kleinen Eingriff, der nur sehr selten zu Komplikationen führt.
Mögliche Risiken während und vor allem nach der Freilegung eines Implantats sind:
- Gingivaformer Lockerung oder herausgefallen,
- Schmerzen und leichte Schwellungen direkt nach dem Eingriff,
- Nachblutungen,
- Zahnfleischentzündungen,
- Entzündungen der Wunde oder Wundheilungsstörungen.
Besonders bei Rauchern treten solche Probleme verstärkt auf. Sind Sie bezüglich einer Nachwirkung unsicher, suchen Sie zeitnah Ihren Zahnarzt auf. Das gilt besonders, wenn der Gingivaformer herausgefallen sein sollte.
Schmerzen und Schwellungen nach der Freilegung eines Implantats
Direkt nach dem Eingriff und für ein bis zwei Tage kann es zu Schmerzen oder einer Schwellung kommen. Das ist nicht bedenklich, solange die Schmerzen gut erträglich und nicht pochend sind. Keinesfalls können diese mit den Schmerzen nach dem Setzen des Implantats verglichen werden.
Indem Sie sich schonen, auf Sport verzichten und eher weiche Nahrung essen, beschleunigen Sie die Wundheilung und damit auch den Rückgang unangenehmer Nachwirkungen der Freilegung.
Gibt es Menschen, bei denen eine Implantatfreilegung nicht erfolgen darf?
Grundsätzlich kann die Implantatfreilegung bei allen Menschen gemacht werden. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt aber darauf an, wenn sich in der Zeit seit dem Setzen etwas grundlegend an Ihrem Gesundheitszustand geändert hat. Der Arzt wird dann mit Ihnen gemeinsam überlegen, ob es vorab Risiken auszuräumen gilt.
Häufig kommt die Frage auf, ob die Freilegung des Implantats in der Schwangerschaft erfolgen darf. Schließlich vergehen zwischen Setzen und Freilegung einige Monate, in denen sich vielleicht unerwartet Nachwuchs angekündigt hat.
Eine Schwangerschaft ist kein Hinderungsgrund für eine Freilegung des Implantats. Auch die gängigen Betäubungsmittel sind unbedenklich für Sie und Ihr Ungeborenes. Sprechen Sie aber mit Ihrem Zahnarzt über die Situation, vor allem in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft.
Kosten & Abrechnung der Implantat Freilegung
Vor der Implantatbehandlung legt Ihr Zahnarzt Ihnen und Ihrer Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan vor, der der Abrechnung dient. In diesem sollten Sie auch eine Angabe dazu finden, wie hoch die Kosten für die Freilegung des Implantats ausfallen.
Wie immer gilt: Ein Pauschalpreis kann für die Implantatfreilegung kaum genannt werden. Verglichen mit den Gesamtkosten für ein Implantat fallen die Kosten für die Freilegung des Implantats aber recht gering aus. Im Durchschnitt müssen Sie mit etwa 150 bis 300 Euro rechnen.
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